7. Zusammenarbeit mit Behörden
Die Stadt Siegen ist mein zuständiger Ansprechpartner in Sachen Kindertagespflege. Dort können die Eltern eine Tagespflege anmelden. Die erforderlichen Unterlagen können durch die Eltern dort eingereicht werden. Auf Wunsch kann ich zunächst mit der Mitarbeiterin in Kontakt treten und die Antragsunterlagen beschaffen.
Über das Tagespflegebüro habe ich eine Qualifizierungsmaßnahme bis Sommer 2013 besucht. Das Tagespflegebüro hat meine Kompetenz und die Räumlichkeiten geprüft und mir die Pflegeerlaubnis ausgestellt. Erforderlich hierzu war auch ein erweitertes Führungszeugnis von mir und allen in meinem Haushalt lebenden Haushaltsmitgliedern, sowie ein Erste Hilfe Kurs am Kind. Diese Pflegeerlaubnis wird immer auf fünf Jahre befristet.
Bei Problemen innerhalb der Tagespflege stehen mir bzw. den Eltern dort Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Jugendamt des Kreis Siegen-Wittgenstein wird zuständig bei Tagespflege-Kindern außerhalb des Stadtgebietes. Dort habe ich meine Pflegeerlaubnis vorgelegt und die zuständige Mitarbeiterin hat sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen.
Ebenso verfahre ich mit dem Jugendamt des Kreis Olpe und Altenkirchen.