Richtlinie der Stadt Siegen zur Förderung von Kindern in der Tagespflege
Der Rat der Stadt Siegen hat Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege festgelegt.
Hier finden Sie die Elternbeiträge gültig ab 01.08.2014. Auch an dieser Stelle sind die Beiträge einsehbar. Diese Elternbeiträge werden vermutlich zum 01.08.2015 angepasst. Nach bisherigen Erkenntnissen, sollen insbesondere Patchwork-Familien entlastet werden. (Stand Juni2015)
Hinweis: Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar :
"..Kinderbetreuungskosten: Die Kosten für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs können ab 2012 mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr, als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung." Quelle
Ausserdem gibt es im Familienbüro Ansprechpartner, falls Sie sich dorthin wenden möchten.