Stadt Siegen - Familienbüro
Hier ein Auszug von der Homepage der Stadt Siegen:
Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine besonders flexible und individuelle Betreuungsform. Sie kann stunden - oder tageweise
oder auch täglich in Anspruch genommen werden. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist besonders geeignet für Kinder unter 3
Jahren. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Dabei wird die Sachkompetenz und Persönlichkeit der Tagespflegeperson überprüft,
(auch ein polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen ist erforderlich). Außerdem wird festgestellt, ob der Haushalt der Tagespflegeperson für die Betreuung von
Kindern geeignet ist.
Tagespflegepersonen müssen über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, soweit sie das Kind in ihren Räumlichkeiten betreuen und nicht im Haushalt der Erziehungsberechtigten. Hierzu
gehören ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten, eine anregungsreiche Ausgestaltung, geeignete Spiel- und
Beschäftigungsmaterialien, unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse insbesondere für Kleinkinder eine Schlafgelegenheit.
Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlage.